Leistungen
- Ein und Mehrfamilienhäuser
- Wohnbauten
- Öffentliche Bauten
- Landwirtschaftliche Bauten
- Um- und Zubauten
- Thermische Sanierungen
- Brandschutzpläne
- Kanalanlagen, Wasserversorgungsanlagen
- Für Gemeinden und Genossenschaften (Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserpumpwerke, Kläranalgen)
- Für Liegenschaften (Hauskläranlagen, Hauspumpwerke, Senkgruben, Versickerungsanlagen)
- Leitungen, Behälter, Drucksteigerungen
- Straßenplanung, Ortsstraßengestaltung, Güterwege
- Parkraumgestaltung und –entwässerung
- Altbausanierung
- Thermische Sanierung

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses (z.B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch) sind darin enthalten.
Der wichtigste Kennwert ist: die Energiekennzahl. Die Energiekennzahl ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Sie sagt aus, wie viel Energie Sie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigen und wird in kWh/m2 angegeben. Diese Kennzahl kann leicht in Euro/m2 umgerechnet werden, weil man den Preis einer kWh kennt.
Ab 1.1.2009 braucht man den Energieausweis nicht nur für die Einreichungen von Neubauten. Er ist auch verpflichtend bei Neuvermietung, Neuverpachtung und dem Verkauf von Immobilien und stellt einen Bestandteil des Miet-, Pacht und Kaufvertrags dar.
Was bringt der Energieausweis?
Ob Bauherr, Mieter oder Käufer, ob Eigentümer oder Wohnungsunternehmen – der Energieausweis sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann. Er informiert objektiv und zeigt Einsparungspotenziale auf, dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums und dient als wichtiges Marketinginstrument für den aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Sie bei einem ausführlichen Informationsgespräch über energieeffizientes Bauen und Sanieren zu beraten und Ihren Energieausweis zu erstellen.
Immer öfter werden gerechtfertigte, aber auch nicht gerechtfertigte Ansprüchen von Dritten, wegen Schäden, die infolge von Bautätigkeit entstanden sind, erhoben.
Dazu kommt, dass nicht alle Schäden vom Haftpflicht-, od. Bauwesenversicherer übernommen werden und im Risikobereich des Bauherrn, meistens aber direkt beim Bauunternehmer verbleiben.
Die Praxis des Bau- und Versicherungswesen zeigt aber auch, dass eine profunde Dokumentation des "Originalzustandes" der an das Bauvorhaben angrenzenden Objekten merklich Einfluss auf die nachfolgenden Ersatzforderungen nimmt. So ist die Anzahl, von vor allem ungerechtfertigten Ansprüchen, dann um ein Vielfaches höher, wenn vor Baubeginn auf eine Beweissicherung verzichtet wurde.
Diese Forderungen sind nicht nur kostenintensiv, sondern verursacht gleichzeitig einen erheblichen Bearbeitungsaufwand für eine nachträgliche Befundaufnahme und Verwaltung. Eine saubere und umfassende Beweissicherung hilft bei größeren und kleineren Bauarbeiten im verbauten Gebiet, um diese zusätzlichen Belastungen bereits im Vorfeld zu minimieren. Die Kosten erscheinen oft auf den ersten Blick sehr hoch, sind aber in keinem Zusammenhang mit den „Nachwehen“ zu sehen.
Die Beweissicherung unterscheidet sich vom Gutachten dahingehend, dass in der Beweissicherung lediglich der Befund (der Istzustand zum Zeitpunkt der Befundaufnahme) erhoben wird. Eine Beweissicherung erhält daher keine gutachterlichen Schlussfolgerungen.
Selbstverständlich sind wir nicht nur gerne bereit diese Befundaufnahmen für Sie durchzuführen, sondern garantieren auch jene Qualität, die notwendig ist, um allfällige Schadenersatzforderungen auf ihre tatsächliche Dimension einzugrenzen.
Für weitere Auskünfte, Detailinformationen, oder Gespräche stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.